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Bei Fragen zu Ihrer eigenen rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder finanziellen Lage antwortet der Assistent mit allgemeiner Information — und setzt einen Hinweis darunter, dass diese Auskunft keine fachliche Beratung ersetzt.
Der Assistent kann Ihnen erklären, welche Regelungen es gibt, worauf es üblicherweise ankommt und wo etwas geregelt ist. Was er nicht kann, ist Ihren konkreten Fall beurteilen: dafür fehlen ihm die Unterlagen, der Zusammenhang und die Verantwortung, die eine fachkundige Person übernimmt.
Der Hinweis steht deshalb immer dabei, wenn die Frage Ihre eigene Lage betrifft — auch dann, wenn die Antwort ausführlich und gut belegt ist. Er ist kein Zeichen dafür, dass die Antwort schlechter ist als sonst.
Was Sie nicht bekommen, ist eine verbindliche Zusage — etwa dass eine Kündigung unwirksam sei oder welche Dosierung für Sie richtig ist. Solche Aussagen wären nicht belastbar, auch wenn sie sicher klingen.
Er kann gelegentlich auch bei Fragen erscheinen, die Sie nicht auf sich selbst bezogen haben — etwa bei allgemeinen Fragen zu einem Vertragsthema. Das ist Absicht: im Zweifel steht der Hinweis lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Die Antwort selbst ändert sich dadurch nicht.
Unter einer Begrüßung, einem Dank oder einer Verabschiedung erscheint er nicht — dort gibt es keine Auskunft, die er einordnen könnte.