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1.1aktuellStand 1.1.1 · 25.09.2026Beim Wechsel bleiben Sie auf derselben Seite, sofern es sie in der anderen Version gibt.
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Mit einem Probelauf lassen Sie Ihren Entwurf mit Testeingaben durchlaufen, bevor andere ihn zu sehen bekommen.
Gut zu wissen:
Jedes Speichern erzeugt eine neue, unveränderliche Fassung des Ablaufs. Läufe, die mit einer älteren Fassung gestartet wurden, laufen mit dieser weiter — eine Änderung reißt niemandem den laufenden Vorgang weg.
Ungültige Verkettungen werden beim Speichern abgelehnt, damit kein nicht ausführbarer Assistent entsteht.
Solange es ungespeicherte Änderungen gibt, steht oben neben dem Namen „ungespeicherte Änderungen". Verlassen Sie den Editor in diesem Zustand — über die Navigation, einen Link oder den Zurück-Knopf —, fragt ein Dialog Ungespeicherte Änderungen nach: Weiter bearbeiten bringt Sie zurück, Verlassen und verwerfen verwirft die Änderungen. Beim Schließen oder Neuladen des Tabs fragt stattdessen der Browser selbst nach.
Eine noch nicht gespeicherte Auswahl im Reiter Sichtbarkeit ist davon nicht erfasst. Schließen Sie sie mit Sichtbarkeit speichern bzw. Zur Prüfung einreichen ab, bevor Sie gehen.
Die Einstufung nach der europäischen KI-Verordnung wird aus dem tatsächlichen Aufbau automatisch bestimmt — nicht von Hand gesetzt. Entscheidend sind unter anderem:
Die Einstufung sehen Sie in der Detailansicht des Assistenten und im Reiter Versionen je gespeichertem Stand. Sie erscheint außerdem im Hinweis vor dem Start, den alle sehen, die Ihren Assistenten zum ersten Mal ausführen. Auf den Karten der Übersicht steht sie nicht.
Wenn Ihnen die Einstufung zu hoch erscheint, ändern Sie den Aufbau — etwa indem Sie eine schreibende Funktion hinter einen Genehmigungsschritt legen, statt sie einem KI-Schritt automatisch zu erlauben.
Ob Sie einen Assistenten selbst für andere freischalten dürfen, hängt von Ihren Rechten im Arbeitsbereich ab. Fehlt Ihnen dieses Recht, geht jede Sichtbarkeit über Persönlich hinaus über eine Prüfung durch Ihre Administration. Der Reiter Sichtbarkeit sagt Ihnen in diesem Fall vorab, dass Sie einreichen statt speichern.
Arbeiten Sie an einem Assistenten weiter, der bereits geteilt ist, steht Zur Prüfung einreichen stattdessen oben in der Werkzeugleiste — dort, wo andere Veröffentlichen sehen. Die bisher freigegebene Fassung bleibt während der Prüfung für alle Berechtigten in Betrieb.
Sie werden über die Glocke benachrichtigt:
Solange die Prüfung läuft, finden Sie im Reiter Sichtbarkeit die Schaltfläche Einreichung zurückziehen. Sie beendet die Prüfung sofort und setzt den Assistenten auf Persönlich zurück — auch dann, wenn er vorher schon geteilt war. Alle anderen verlieren damit den Zugriff; bestehende Läufe bleiben erhalten. Möchten Sie eine bereits geteilte Fassung in Betrieb halten, warten Sie die Entscheidung ab.
Die Rückfrage bittet um einen Grund. Er ist freiwillig, höchstens 240 Zeichen lang und wird im Protokoll des Arbeitsbereichs festgehalten. War der Assistent schon geteilt, sagt die Rückfrage ausdrücklich, dass die anderen den Zugriff verlieren.
Reichen Sie einen Assistenten erneut ein, ohne etwas geändert zu haben, legt das keine neue Version an; die Prüfung bezieht sich auf die bestehende.
Wer prüft und wonach, steht im Administrationshandbuch.
Jede Ausgabe trägt automatisch einen Hinweis mit dem verwendeten Modell, der Kennung des Laufs, dem Zeitpunkt und der Kennzeichnung als maschinell erzeugt. Dieser Hinweis lässt sich nicht abschalten.
Jeder Lauf wird zudem mit einer Prüfsumme nachvollziehbar protokolliert, und die Ergebnisse gehören zu den Daten, die Nutzende exportieren können.
| Art des Laufs | Aufbewahrung |
|---|---|
| Probelauf | wird eine Stunde nach dem Start automatisch gelöscht |
| Pausierter Lauf | wird nach 30 Tagen automatisch abgebrochen |
Ihre Organisation kann abweichende Werte festgelegt haben.