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Berechtigungen hängen am Ordner und lassen sich an der einzelnen Quelle verfeinern. Ohne eigene Einstellung erbt jede Quelle den Zugriff ihres Ordners: Wer den Ordner sehen darf, sieht auch alles darin.
Sie vergeben Zugriff an Personen oder an Gruppen, jeweils als Lesen oder Verwalten.
| Recht | Erlaubt |
|---|---|
| Lesen | Inhalte sehen und über den Assistenten finden |
| Verwalten | Zusätzlich Quellen anlegen und ändern, synchronisieren, Berechtigungen setzen |
Vergeben Sie im Regelfall an Gruppen, nicht an Personen. Einzelfreigaben werden beim nächsten Personalwechsel vergessen — Gruppenzugehörigkeiten pflegen sich über Ihre bestehende Organisationsstruktur.
Ordnerberechtigungen gelten für alle Unterordner und Quellen darin. Kommt später ein Unterordner dazu, ist er automatisch mit abgedeckt.
Zusätzlich wirkt die Gruppenhierarchie: Geben Sie einer übergeordneten Gruppe Zugriff, haben ihn auch alle untergeordneten — siehe Gruppen und Hierarchie.
Beide Vererbungen greifen gleichzeitig. Deshalb lohnt vor jeder Freigabe der Blick in die Zugriffsvorschau — siehe unten.
Die Zugriffsvorschau beantwortet die Frage „welche Ordner erreicht diese Person oder diese Gruppe, und warum?". Sie hängt nicht am Ordner, sondern an der Person oder der Gruppe:
Sie listet die erreichbaren Ordner, jeweils mit der Herkunft des Zugriffs: direkt, über eine Gruppe, geerbt von einer übergeordneten Gruppe, über die Rolle oder arbeitsbereichsweit. Oben stehen die Summen je Herkunft; die Liste lässt sich durchsuchen und nach Herkunft filtern.
Drei Dinge zeigt sie nicht:
Die Zugriffsvorschau steht Personen offen, die Gruppen verwalten dürfen.
Manchmal soll eine einzelne Quelle nicht für alle sichtbar sein, die den Ordner sehen — etwa wenn in einem breit freigegebenen Ordner eine Quelle mit sensibleren Inhalten liegt.
Öffnen Sie dazu die Quelle und wechseln Sie in den Reiter Zugriff. Solange dort nichts steht, erbt die Quelle vollständig. Sobald Sie einen Eintrag setzen, gilt:
Das ist ein scharfes Werkzeug: Ein einziger Eintrag schaltet alle anderen aus. Prüfen Sie danach im Reiter Zugriff der Quelle, ob die richtigen Leute übrig geblieben sind — die Zugriffsvorschau zeigt nur Ordner und damit diese Einschränkung nicht.
Ihre Leute können aus ihrem persönlichen Bereich freigeben, ohne den Ordner sichtbar zu machen — wahlweise eine einzelne Quelle oder einen ganzen Ordner:
Verwalten reicht bei persönlichem Wissen weniger weit als bei den Ordnern des Arbeitsbereichs. Wer eine persönliche Quelle mit Verwalten geteilt bekommt, darf Dateien hochladen, Dokumente löschen, die Quelle umbenennen und abgleichen. Der Eigentümerin oder dem Eigentümer vorbehalten bleiben:
Das gilt auch dann, wenn die empfangende Person Administrator oder Eigentümer des Arbeitsbereichs ist, und auch bei einer Freigabe über eine Gruppe.
Bei den Empfangenden erscheint daraufhin ein Bereich Mit mir geteilt — in der Seitenleiste und in der Quellenauswahl des Chats. Der persönliche Ordner selbst bleibt unsichtbar: Freigegebene Bestände stehen dort als flache Liste, nicht als Ordnerbaum. Wird die Freigabe zurückgenommen, entfällt der Zugriff sofort.
Gruppen stehen dabei allen Mitgliedern zur Auswahl, nicht nur der Administration. Der Freigabe-Dialog zeigt zu jeder Gruppe des Arbeitsbereichs den Namen und darunter ihre Beschreibung — oder, wenn keine hinterlegt ist, die Zahl ihrer Mitglieder. Wer in einer Gruppe ist, zeigt er nicht. Eine Freigabe an eine Gruppe wirkt sofort für alle ihre Mitglieder, auch für die Mitglieder untergeordneter Gruppen, und sie durchläuft keinen Prüfschritt bei Ihnen. Im Protokoll steht zu jeder dieser Freigaben, wer sie erteilt hat, in welcher Rolle, an welcher Quelle oder welchem Ordner und welche Gruppen dadurch Zugriff bekommen haben.
Beim Teilen eines Ordners gilt:
Solche geteilten Quellen gehören zum normalen Suchbestand der empfangenden Person — sie werden also auch dann durchsucht, wenn niemand sie ausdrücklich auswählt.
Für Sie als Administration heißt das: Es gibt Wissensflüsse, die Sie nicht zentral vergeben haben. Das ist gewollt und praktisch, aber es lohnt sich, im Haus einmal zu klären, was aus persönlichen Beständen geteilt werden darf.
Die Reihenfolge der Prüfung: