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1.1aktuellStand 1.1.1 · 25.09.2026Beim Wechsel bleiben Sie auf derselben Seite, sofern es sie in der anderen Version gibt.
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Beim ersten Anmelden erscheint für jede Person ein Fenster mit der Überschrift Hinweis zur KI-Nutzung. Es sagt, dass die Antworten von einem Sprachmodell erzeugt werden und Fehler enthalten können, und es muss mit Verstanden bestätigt werden, bevor weitergearbeitet werden kann.
Der Fließtext dieses Fensters ist mitgeliefert. Sie können ihn durch einen eigenen Wortlaut ersetzen, etwa um auf eine interne Dienstanweisung zu verweisen oder die Sprache Ihres Hauses zu treffen.
Sie finden die Einstellung unter Administration → Allgemein. Ändern dürfen den Hinweis Eigentümer und Administratoren. Der Menüpunkt Allgemein wird allerdings nur Eigentümern angezeigt; als Administrator erreichen Sie die Seite nur, wenn Ihnen eine Eigentümerin oder ein Eigentümer den Link darauf gibt.
Ohne Ihr Zutun gilt der mitgelieferte Text. Der Schalter Eigenen Wortlaut verwenden steht ab Werk auf aus, und die beiden Eingabefelder darunter sind dann gesperrt.
Erst wenn Sie den Schalter einschalten, lassen sich die Felder beschreiben, und erst dann wird Ihr Text ausgeliefert. Schalten Sie ihn später wieder aus, gilt sofort wieder der mitgelieferte Text; Ihr Entwurf bleibt in den Feldern stehen und geht nicht verloren.
Es gibt ein Feld für Deutsch und eines für Englisch. Jede Person sieht den Text in der Sprache, die sie für die Oberfläche eingestellt hat.
Ein Feld, das Sie leer lassen, fällt auf den mitgelieferten Text dieser Sprache zurück. Wenn Sie also nur das deutsche Feld ausfüllen, sehen Personen mit englischer Oberfläche weiterhin den mitgelieferten englischen Text und nicht Ihren deutschen.
Erlaubt sind Text und Links: Absätze, Überschriften, Fett- und Kursivschrift, Aufzählungen, Zitate und Links. Links müssen eine vollständige Adresse haben — https://…, mailto: oder tel:; relative Verweise werden nicht als Link dargestellt. Bilder, Tabellen, eingebettete Inhalte und Formulare zeigt das Fenster nicht an, auch wenn sie im Text stehen. Pro Sprache sind bis zu 4000 Zeichen möglich.
Sobald Sie einen geänderten Wortlaut speichern, bestätigen alle Personen Ihres Arbeitsbereichs den Hinweis beim nächsten Anmelden erneut. Das ist beabsichtigt: Ein Hinweis, den niemand nochmal liest, ist kein geänderter Hinweis.
Ein Speichern, das nichts am Wortlaut ändert, löst nichts aus. Sie können die Seite also gefahrlos öffnen und wieder verlassen.
Wer den Hinweis bereits einmal bestätigt hat, wird durch einen Wechsel des Browsers oder des Geräts nicht erneut gefragt — die Bestätigung hängt an der Person, nicht am Gerät.
Die Überschrift und die Schaltfläche bleiben so, wie sie sind.
Am unteren Rand des Fensters steht ein Kasten mit dem Verweis auf die Rechtsgrundlage. Dieser Kasten bleibt in jedem Fall sichtbar, auch bei einem eigenen Wortlaut. Der Hinweis erfüllt eine gesetzliche Informationspflicht; Ihr Text tritt neben diese Pflicht, nicht an ihre Stelle. Prüfen Sie deshalb, dass Ihr Wortlaut weiterhin klar sagt, dass es sich um ein KI-System handelt und dass die Ergebnisse zu prüfen sind.
Jede Änderung wird im Audit-Log festgehalten, mitsamt dem vollständigen neuen Wortlaut. Damit lässt sich später belegen, welcher Text zu welchem Zeitpunkt angezeigt wurde. Ebenso wird festgehalten, wann eine Person welchen Wortlaut bestätigt hat.