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Wer einen Assistenten über den eigenen Bereich hinaus teilen will — mit dem ganzen Arbeitsbereich, mit Gruppen oder mit bestimmten Personen —, braucht dafür entweder das Recht Direkt teilen oder eine Freigabe durch Sie.
Persönliche Assistenten brauchen keine Prüfung. Erst das Teilen mit anderen löst sie aus.
| Rolle (Voreinstellung) | Teilen über den eigenen Bereich hinaus |
|---|---|
| Eigentümer, Administrator | Direkt: Die Sichtbarkeit gilt mit dem Speichern, eine neue Fassung mit dem Veröffentlichen |
| Mitglied | Über die Prüfung: Die gewünschte Sichtbarkeit wird eingereicht und gilt erst mit Ihrer Freigabe |
Das Recht dahinter heißt Direkt teilen — siehe Rollen und Rechte. Wer es nicht hat, sieht im Editor unter der Sichtbarkeit den Hinweis, dass geteilt wird, indem man einreicht, und statt Sichtbarkeit speichern die Schaltfläche Zur Prüfung einreichen.
Dasselbe gilt für neue Fassungen: Ist ein Assistent bereits geteilt, geht eine geänderte Fassung bei Personen ohne dieses Recht ebenfalls über die Prüfung.
Das ist bewusst so: Beim Einreichen wird ein unveränderlicher Schnappschuss genommen. Sie entscheiden über genau diese Fassung — unabhängig davon, was die einreichende Person danach noch täte. Ohne diese Sperre wüssten Sie nie, was Sie eigentlich freigegeben haben.
Die beantragte Sichtbarkeit gilt noch nicht. Ein Assistent, der zum ersten Mal geteilt werden soll, bleibt bis zu Ihrer Freigabe persönlich.
Wird ein bereits geteilter Assistent erneut eingereicht — mit einer neuen Fassung oder einer anderen Zielgruppe —, bleibt er währenddessen in Betrieb. Alle Berechtigten führen weiter die zuletzt freigegebene Fassung aus. Erst Ihre Freigabe ersetzt sie; eine Ablehnung lässt sie unverändert stehen.
Solange die Prüfung läuft, kann die einreichende Person sie über Einreichung zurückziehen beenden. Die Sperre im Editor entfällt, der Assistent bleibt, wie er vor dem Einreichen war.
Den Grund, den die Person im Dialog angibt, hält das Protokoll im Eintrag app.unshared fest; dasselbe gilt für Nicht mehr teilen. Der Grund ist freiwillig und auf 240 Zeichen begrenzt.
Entscheiden Sie selbst über einen eigenen Assistenten, entfällt die Benachrichtigung an Sie.
Die eingereichten Assistenten stehen in der Genehmigungs-Warteschlange. Je Eintrag sehen Sie Name, Urheberschaft, Risikoklasse und Einreichungszeitpunkt.
Die Warteschlange hat keinen eigenen Menüpunkt. Sie erreichen sie über die Benachrichtigung zu einer Einreichung: Sie öffnet die Prüfansicht, und deren Pfadleiste führt zur Genehmigungs-Warteschlange zurück.
Prüfen öffnet die Detailansicht mit diesen Bereichen:
Der Vergleich zeigt die strukturellen Änderungen seit der letzten Freigabe: hinzugefügte, entfernte und veränderte Schritte, jeweils mit Symbol und Text, nicht nur farblich.
Drei Hinweise stehen hervorgehoben darüber. Sie sind der eigentliche Grund für diese Ansicht:
| Hinweis | Warum er zählt |
|---|---|
| Änderung der Risikoklasse | Etwa „begrenzt → hoch". Passiert typischerweise, wenn ein schreibender Schritt dazugekommen ist. |
| Neu freigegebene Werkzeuge | Der Assistent darf plötzlich mehr als vorher. |
| Neue Funktionen an Fremdsystemen | Ein Schritt ruft etwas anderes oder zusätzliches auf. |
Prüfen Sie diese drei zuerst. Eine harmlose Textänderung sieht im Vergleich genauso aus wie ein neu hinzugefügter Schreibzugriff — die Hervorhebungen trennen beides.
| Entscheidung | Wirkung | Kommentar |
|---|---|---|
| Freigeben | Die eingereichte Fassung gilt für die beantragte Sichtbarkeit | optional |
| Ablehnen | Der Antrag ist erledigt; der Assistent ist wieder bearbeitbar | Pflicht |
| Änderungen anfordern | Wie ablehnen, aber als Bitte um Nachbesserung gemeint | Pflicht |
Nach einer Ablehnung bleibt ein Assistent, der zum ersten Mal geteilt werden sollte, persönlich. Ein bereits geteilter Assistent bleibt mit seiner zuletzt freigegebenen Fassung und Sichtbarkeit in Betrieb.
Der Unterschied zwischen den letzten beiden liegt im Ton Ihres Kommentars und in der Protokollierung — technisch passiert dasselbe.
Schreiben Sie brauchbare Kommentare. Sie sind das Einzige, was bei der einreichenden Person ankommt. „Passt nicht" erzeugt eine Rückfrage; „Der Schreibzugriff auf das Ticketsystem braucht einen Freigabeschritt davor" erzeugt eine korrigierte Fassung.
Im Freigabe-Dialog können Sie die Einstufung ändern — etwa wenn Sie den fachlichen Kontext besser kennen als die automatische Bewertung. Eine Begründung ist Pflicht und wird protokolliert.
Dafür brauchen Sie ein eigenes Recht, das standardmäßig nur beim Eigentümer liegt. Als Administration können Sie es bekommen, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer es freischaltet.
Jeder Schritt — Einreichung samt beantragter Zielgruppe, Freigabe, Ablehnung, Vergleichserzeugung und eine etwaige Übersteuerung der Risikoklasse — wird mit handelnder Person, Zeitpunkt und Kommentar festgehalten. Der Eintrag zur Freigabe (app.approved) nennt die Zielgruppe, für die der Assistent tatsächlich veröffentlicht wurde, bei Gruppen auch die Gruppen selbst, und zusätzlich die Sichtbarkeit, die er davor hatte. Zurückziehen und Nicht-mehr-Teilen stehen mit dem angegebenen Grund im Protokoll. Direktes Teilen durch Personen mit dem entsprechenden Recht wird ebenso protokolliert.
Zusammen mit der hinterlegten Datenschutz-Übersicht ist das Ihr Nachweis, dass eine berechtigte Person den Assistenten nach Prüfung der Änderungen freigegeben hat. Genau darauf zielen die Protokollierungspflichten der KI-Verordnung.