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Unter Administration → Retention legen Sie je Datenart fest, wie lange gespeichert wird.
Niedrigere Werte begrenzen das Risiko, höhere erleichtern die Nachvollziehbarkeit. Das ist die Abwägung, die Sie hier treffen — es gibt keinen richtigen Wert für alle Häuser.
| Bereich | Was betroffen ist |
|---|---|
| Unterhaltungen und Nachrichten | Chat-Verläufe und einzelne Nachrichten |
| Protokoll | Die Nachvollziehbarkeit sensibler Änderungen |
| Dokumente | Dokumente aus den Wissensordnern und ihre Suchsegmente |
| Angehängte Dateien | Hochgeladene Dateien, die zu einer Unterhaltung oder einem Assistenten-Lauf gehören |
| Audioaufnahmen aus Assistenten | Rohaufnahmen aus dem Audio-Schritt |
Je Bereich stellen Sie eine Zahl von Tagen ein. Für die Audioaufnahmen gibt es zusätzlich Aus (nicht speichern), für die anderen Nie löschen. Direkt unter der Frist für Audioaufnahmen steht außerdem der Schalter Audioaufnahmen herunterladen erlauben (siehe unten).
Hängt jemand eine Datei an eine Unterhaltung, wird sie aufbewahrt und nicht nur ausgelesen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Assistent später gezielt einzelne Blätter und Zeilen einer Tabelle lesen kann, statt nur mit einer Textabschrift zu arbeiten.
Der Standardwert ist 90 Tage und damit bewusst kürzer als bei den Unterhaltungen. Der Grund: Die Unterhaltung ist die Aufzeichnung dessen, was besprochen wurde — die hochgeladene Datei ist das Rohmaterial dazu, und Rohmaterial muss seinen Zweck nicht überdauern.
Läuft die Frist ab, wird die Datei entfernt, der Eintrag bleibt. In der Unterhaltung steht weiterhin, dass diese Datei angehängt war; nur der Inhalt ist weg. Fragt jemand danach, sagt der Assistent, dass die Datei abgelaufen ist. Das ist Absicht — eine spurlos verschwundene Datei würde für die Betroffenen wie ein Fehler aussehen.
Aus (0 Tage) ist möglich: Dann wird beim nächsten Aufräumlauf jede angehängte Datei entfernt. Der Assistent kann Tabellen dann nicht mehr auswerten. Für Häuser, die Rohdaten grundsätzlich nicht vorhalten wollen, ist das der richtige Schalter.
Das Protokoll hat eine Untergrenze von 90 Tagen; empfohlen sind 365 Tage. Der Grund ist praktisch: Ein Vorfall fällt selten am selben Tag auf. Wer das Protokoll auf drei Monate stellt, kann eine Frage aus dem Vorquartal nicht mehr beantworten.
Die Audioaufnahmen sind der Bereich, bei dem sich das Nachdenken am meisten lohnt. Sie werden nur aufbewahrt, damit eine fehlgeschlagene Umwandlung in Text wiederholt werden kann — nicht als Archiv. Drei Möglichkeiten:
Bedenken Sie: Bei einer Besprechungsaufnahme sind Dritte betroffen, die der Aufnahme zugestimmt haben — nicht der Aufbewahrung. Kurze Fristen sind hier die naheliegende Wahl.
Die Frist entscheidet zugleich, wie lange Nutzende ihre Aufnahme aus dem Verlauf herunterladen können — sofern das Herunterladen erlaubt ist. Danach steht dort das Löschdatum statt einer Schaltfläche. Wer die Frist verkürzt, nimmt also auch diesen Zugriff früher weg; wer sie auf „Aus" stellt, gibt es gar nicht erst.
Mit dem Schalter Audioaufnahmen herunterladen erlauben legen Sie fest, ob Nutzende die gespeicherte Rohaufnahme ihrer eigenen Läufe auf ihr Gerät laden dürfen. Ab Werk ist er eingeschaltet.
Ist er ausgeschaltet:
Frist und Schalter sind voneinander unabhängig. Wer Aufnahmen gar nicht vorhalten will, stellt die Frist auf Aus. Wer sie für einen zweiten Transkriptionsversuch behalten, aber nicht herausgeben will, lässt die Frist stehen und schaltet das Herunterladen aus.
Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO). Bei eingeschaltetem Schalter kann eine Person ihre eigene Aufnahme selbst herunterladen. Ist er ausgeschaltet, geht das nicht mehr über die Oberfläche — auch nicht für die Person selbst. Legen Sie deshalb mit Ihrer Datenschutzkoordination fest, wie Sie ein Ersuchen zu einer Rohaufnahme beantworten. Besprechungsaufnahmen enthalten Stimmen Dritter; das Recht auf eine Kopie darf deren Rechte nicht beeinträchtigen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Das ist in der Regel der Grund, aus dem ein Haus den Schalter ausschaltet.
Jede Änderung des Schalters steht mit altem und neuem Wert im Protokoll.
Bereits abgelaufene Daten werden beim nächsten planmäßigen Aufräumlauf endgültig entfernt. Eine Verkürzung wirkt also nicht sofort, sondern mit dem nächsten Durchlauf — und dann auf einen Schlag.
Das hat zwei Folgen für Sie:
Einige Fristen liegen fest: